AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lernwerk GmbH,
Rothenburgstraße 32, 12165 Berlin

Stand: November 2024

Diese AGB gelten für die begründeten Vertragsverhältnisse zwischen der Lernwerk GmbH (im Folgenden Lernwerk) und seinen Kund:innen.

I. Technisches Zustandekommen des Vertrages auf der Internetseite

Das Angebot auf der Internetseite des Lernwerkes stellt kein bindendes Angebot des Lernwerkes auf Abschluss eines Vertrages dar. Kund:innen werden durch die Darstellung lediglich aufgefordert, durch eine Buchung ein Angebot abzugeben.

Wenn Kund:innen ein Produkt ausgewählt haben, klicken sie auf den Button mit der Bezeichnung wie „Jetzt buchen“ oder „Weiter zur Eingabe der persönlichen Daten“. Auf der nächsten Seite haben die Kund:innen die Möglichkeit, sich durch Eingabe ihrer E-Mailadresse und des Passwortes einzuloggen, falls bereits ein Kundenkonto besteht. Andernfalls gelangen die Kund:innen durch das Klicken des Buttons „Weiter“ auf die nächste Seite, um ein Kundenkonto anzulegen. Dort füllen sie die vorgesehenen Felder mit den geforderten Angaben (Anrede, Vor- und Nachname, E-Mailadresse, Passwort, Anschrift, Telefonnummer) aus. Nach Eingabe der erforderlichen Daten und der Bestätigung durch Anklicken des dazugehörigen Hakens, die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen zu haben, gelangen die Kund:innen durch Klicken des Buttons „Eingaben speichern“ auf die nächste Seite. Hier haben die Kund:innen anzugeben, ob sie selbst teilnehmen oder neue Teilnehmende anlegen möchten. Es sind zudem das Geburtsdatum der Teilnehmenden und die Daten zur Schule anzugeben. Außerdem sind die Kontodaten zu hinterlegen.

Nach dem Klick auf den Button „Abschicken“ gelangen die Kund:innen auf die nächste Seite, auf der alle gemachten Angaben zusammengefasst werden. Hier können die Daten überprüft und korrigiert (Button „bearbeiten“) werden. Nach Durchführung etwaiger Änderungen und Korrekturen wird der Vorgang abgeschlossen, indem die Kund:innen auf den Button „Kurs kostenpflichtig buchen“ klicken. Der Klick auf diesen Button stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar.

Die Bestätigung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn die Kund:innen zuvor durch Aktivierung der entsprechenden Haken bestätigen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Datenschutzhinweise und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen zu haben. Die Kund:innen müssen sich auch damit einverstanden erklären und ausdrücklich verlangen, dass das Lernwerk vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen soll und den Kund:innen bekannt ist, dass sie bei vollständiger Vertragserfüllung durch das Lernwerk das Widerrufsrecht verlieren.

Die AGB können jederzeit über den Internetbrowser der Kund:innen gelesen, ausgedruckt oder auf dem lokalen Rechner gespeichert werden. Zudem sind bei Online-Buchungen die AGB als PDF-Dokument der Buchungsbestätigung angehängt.

Das Lernwerk bestätigt den Eingang der Buchung durch Übersendung einer E-Mail. Diese Bestätigung stellt noch nicht die Annahme des Angebotes durch das Lernwerk dar. Sie informiert lediglich über den Eingang der Buchung.

Die Annahme erfolgt durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch Aufnahme der Dienstleistung. Durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen den Kund:innen und dem Lernwerk zustande.

Den Vertragstext können die Kund:innen im Browser durch einen Klick auf die rechte Maustaste auf dem Computer abspeichern oder über die Druckfunktion des Browsers ausdrucken. Der Vertragstext bei Bestellungen in dem Internetshop ist nach Abschluss des Buchungsvorganges für den Kunden nicht mehr zugänglich. Der Vertragstext wird vom Lernwerk nicht gespeichert.

II. Weitere Verbraucherinformationen bei Fernabsatzverträgen

Wesentliche Merkmale der angebotenen Waren oder Dienstleistungen sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote können die Kund:innen den einzelnen Produktbeschreibungen entnehmen.

Das Lernwerk unterliegt seinem eigens aufgestellten Verhaltenskodex. Dieser ist zu finden unter https://www.lernwerk.de/ueber-uns/das-lernwerk-prinzip.

Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

III. Vertragsdurchführung/Allgemeines

Das Lernwerk ist berechtigt, die ihm obliegenden Verpflichtungen von freien Lehrkräften und/oder sachverständigen Dritten ausführen zu lassen.

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft oder einen bestimmten Termin. Die Termine werden zwischen den Kund:innen und dem Lernwerk gesondert und nach Verfügbarkeit vereinbart.

Bei Nichtanwesenheit der Teilnehmer:innen ist das Lernwerk nicht verpflichtet, Ersatzstunden zu geben oder die Erziehungsberechtigten bzw. die Kund:innen zu informieren. Es gibt keine Beitragsminderung oder -rückerstattung. Gleiches gilt, wenn sich die Teilnehmer:innen bei der Online-Nachhilfe nicht rechtzeitig oder gar nicht einloggen.

Versäumter oder durch die Kund:innen abgesagter Unterricht – auch in den Ferien – wird grundsätzlich nicht nachgeholt oder rückvergütet. Für vom Lernwerk abgesagten Unterricht wird ein Ersatztermin angeboten.

Terminänderungen sind nur möglich, sofern sie in Übereinstimmung der Vertragsparteien erfolgen.

Ein Gruppenkurs hat eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen. Sollte diese zu Kursbeginn nicht erreicht werden, kann das Lernwerk den Kurs stornieren.

Sollte der Unterrichtsbetrieb aufgrund höherer Gewalt, Anordnungen der Behörden oder aufgrund gesetzlicher Regelungen (z. B. bei Pandemien, Epidemien) nicht in einer Filiale vor Ort möglich sein, wird dieser online mittels eines Videochats durchgeführt. Beide Parteien erkennen diese Unterrichtsform als gleichwertig an und können daraus weder Mehraufwand noch eine Beitragsminderung ableiten. Das Lernwerk verpflichtet sich, für diese Fälle ein Unterrichtstool einzusetzen, das frei im Internet verfügbar und kostenfrei auf das eigene Endgerät herunterladbar ist.

Das Lernwerk darf telefonisch, postalisch und per E-Mail über vergleichbare Kursangebote informieren. Die Adressdaten werden nicht an Dritte weitergegeben. Wenn diese Informationen unerwünscht sind, genügt eine formlose Nachricht.

Sollte durch die Kund:innen eine E-Mail-Adresse angegeben worden sein, ist das Lernwerk berechtigt, jegliche Kommunikation zu Vertrags- sowie Unterrichtsveränderungen und Rechnungen per E-Mail abzuwickeln.

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils abgeschlossenen Unterrichtsvertrag. Einen bestimmten Leistungserfolg schuldet das Lernwerk nicht.

IV. Allgemeine Kursbedingungen

Laufzeitverträge (Flextarife)

Bei Neuabschluss oder Wiederaufnahme nach Unterbrechung eines Laufzeitvertrages (Flextarifs) wird eine Aufnahmegebühr erhoben. Eine Unterrichtseinheit umfasst 45 Minuten Einzel- bzw. Tandemtraining (2 Teilnehmer:innen) oder 90 Minuten im Gruppenunterricht.

Bei Laufzeitverträgen (Flextarifen) ist es möglich, zum Ende des Folgemonats die Kursart, das Unterrichtsfach oder den Kursort zu ändern, sofern verfügbare Plätze vorhanden sind und eine zeitliche Einigung zwischen den Parteien gefunden werden konnte. Änderungswünsche sind bitte per E-Mail bei der Filialleitung einzureichen.

Bei weiteren Kursangeboten außerhalb der Laufzeitverträge (z.B. Ferienangebote, Lernen-lernen-Kurse etc.) ist Art und Umfang der Angebotsbeschreibung zu entnehmen.

Sollte die Uhrzeit bei Kursbuchung noch nicht feststehen, meldet sich das Lernwerk spätestens 3 Tage vor Kursbeginn (telefonisch oder per E-Mail).

Extrastunden

Für jede beantragte Extrastunde muss pro 45-Minuten-Einheit ein Guthaben-Coupon bei der Lehrkraft oder der Lernwerk-Leitung abgegeben werden. Ohne Abgabe des Coupons kann der Unterricht nicht stattfinden. Ein Coupon gilt ausschließlich für die eingetragene Person und ist nicht übertragbar.

Sollte der gebuchte Termin nicht wahrgenommen werden können, so hat die Absage mindestens 24 Stunden im Voraus zu erfolgen. Bei Nichtantritt oder kurzfristiger Absage wird der Coupon in unserem System entwertet und kann nicht mehr verwendet werden.

Eine Barauszahlung von Extrastunden ist ausgeschlossen.

Online-Nachhilfe

Die Zeit für die Einwahl und Einrichtung der Technik auf beiden Seiten gehört zur Unterrichtszeit. Die Teilnehmer:innen haben sich pünktlich zum vereinbarten Termin einzuloggen.

Technische Voraussetzungen:

Die Kund:innen haben selbst und auf eigene Kosten die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die vereinbarten Dienstleistungen des Lernwerks in Anspruch nehmen zu können. Die näheren Voraussetzungen dazu finden Sie unter www.lernwerk.de.

Unter anderem ist die Nutzung frei im Internet zur Verfügung stehender Softwareanwendungen erforderlich. Die Kund:innen haben diese Softwareanwendungen selbst und auf eigene Kosten herunterzuladen, zu installieren und aktuell zu halten. Hierdurch eingegangene vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen den Kund:innen und dem Anbieter der freien Software zustande. Der Anbieter der Software handelt nicht im Auftrage des Lernwerks und ist auch kein Erfüllungsgehilfe des Lernwerks.

Das Lernwerk behält sich das Recht vor, die eingesetzte Software weiterzuentwickeln oder zu ändern. Die Kund:innen werden vorab über Änderungen informiert und sind verpflichtet innerhalb eines Monats entsprechende Maßnahmen zur Anpassung auf eigene Kosten vorzunehmen. Die Kund:innen haben in dem Falle das Recht, innerhalb eines Monats nach Zugang der entsprechenden Ankündigung den Vertrag zu kündigen.

Schulferien

Für alle Laufzeitverträge findet an gesetzlichen Feiertagen im Bundesland des jeweiligen Lernwerk-Standortes, in den letzten 4 Wochen der Sommerferien der staatlichen Schulen und vom 23.12. bis einschließlich 02.01. kein Unterricht statt. In allen anderen Ferien und in den ersten beiden Wochen der Sommerferien wird Unterricht angeboten.

KickOff- und Lernen-lernen-Kurse finden an schulfreien Brückentagen und in den Ferien nicht statt.

Sofern beide Parteien einverstanden sind, ist es für die Termine in den Schulferien möglich, dass die Teilnehmer:innen von der Lehrkraft zu einer anderen Uhrzeit als gewöhnlich unterrichtet werden.

V. Zahlungsbedingungen/Vertragslaufzeiten

Es gelten die jeweils ausgewiesenen Preise.

Das Lernwerk ist nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit. Versandkosten fallen keine an. Alle Preise verstehen sich ohne Material. Gekennzeichnete Teilleistungen von Fremdfirmen können Umsatzsteuer enthalten.

Die kontoinhabende Person ermächtigt die Lernwerk GmbH, alle vereinbarten und fälligen Beiträge von dem Konto per SEPA-Lastschrift abbuchen zu dürfen, das die Person benannt hat. Nach Rechnungslegung können Beiträge für zusätzlich genutzte Kurse oder Stunden ebenfalls per SEPA-Lastschrift eingezogen werden.

Bei Laufzeitverträgen werden die monatlichen Beiträge im Voraus, jeweils am ersten Werktag eines Monats fällig. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag. In den Sommerferien wird der regelmäßige Monatsbeitrag für einen Monat ausgesetzt. Es wird der Monat beitragsfrei, in den die meisten Unterrichtstage der letzten 4 Wochen der Sommerferien fallen. Der Monatsbeitrag für einen Laufzeitvertrag ist, aufgrund unterschiedlicher Monatslängen und Feiertage, eine Mischkalkulation und an keine feste Unterrichtszahl pro Monat gebunden. Bei anteiligen Monatsbeiträgen erfolgt die Berechnung auf Grundlage von vier Unterrichtsterminen im Monat.

Bei Laufzeitverträgen verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils einen Monat, wenn er nicht zum Ende des Folgemonats von einer der Vertragsparteien in Textform gekündigt wurde.

Buchungen für einmalige Kursbeiträge, wie Extrastunden, Ferienkurse, anteilige Monatsbeiträge, Stundenpakete für Online-Nachhilfe sowie rückwirkende Beiträge werden nach Vertragseingang, unter Berücksichtigung von 3 Bankarbeitstagen, zum nächstmöglichen 1. oder 15. eines Monats im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.

Bei Lernen-lernen- und Ferienkursen wird bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor Kursbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Kurspreises, bei Stornierung bis 7 Tage vor Kursbeginn 50% der Kursgebühr, bei späteren Stornierungen 100% der Kursgebühr fällig. Bei kostenpflichtigen Beratungsterminen berechnen wir bei Stornierungen 24 bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin 50% der Beratungsgebühr. Bei noch kurzfristigerer Absage oder bei Nicht-Erscheinen wird die volle Gebühr fällig.

Die Kosten durch etwaig entstehende Rücklastschriften tragen die Kund:innen. Den Kund:innen bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens vorbehalten.

VI. Rabatte und Zuschläge

Rabatte und Zuschläge können unter gesondert ausgewiesenen Gründen berechnet werden (z. B. Geschwister- oder Tandemrabatte). Entfällt der Rabatt- oder Zuschlagsgrund, wird der Beitrag dem ursprünglichen Kurspreis entsprechend angepasst. Rabattberechtigungen sind von den Kund:innen auf Nachfrage nachzuweisen.

VII. Haftungsausschluss

Sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind Schadensersatzansprüche der Kund:innen bzw. Teilnehmer:innen ausgeschlossen. Machen die Kund:innen bzw. Teilnehmer:innen Ansprüche gegen gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen des Lernwerkes geltend, gilt vorstehender Haftungsausschluss auch zugunsten dieser. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Ebenfalls von dem Haftungsausschluss ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lernwerks, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt.

VIII. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Wir sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet und auch nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

IX. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.